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Magazin · Förderung

BAFA-Förderung für KI-Beratung ab 2027: 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro

Der Bund bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Was das für eine Beratung zu KI bedeutet, wie viel es gibt und worauf Sie achten müssen.

4. November 2026 · 2 Min. Lesezeit

Eine gute Beratung kostet Geld. Für kleine und mittlere Unternehmen kann der Bund einen Teil davon übernehmen. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Hier steht, was ab 2027 gilt. Stand unserer Prüfung: 4. November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefördert werden Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung.
  • Für Unternehmen in Hessen übernimmt das BAFA 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro netto. Der Zuschuss beträgt also höchstens 1.750 Euro.
  • Höchstens zwei Beratungen pro Jahr werden gefördert.
  • Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung, ab 2027 online über ELSTER oder BundID.
  • Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Wer kann gefördert werden?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU. Das BAFA nennt in seinen Merkblättern weitere Voraussetzungen und Ausschlüsse. Lesen Sie diese vor dem Antrag oder lassen Sie sich dabei helfen.

Kann eine Beratung zu KI gefördert werden?

Das hängt vom Inhalt ab. Gefördert wird Beratung zur Unternehmensführung. Eine Beratung, die klärt, wo KI in Ihren Abläufen sinnvoll ist, kann dazu passen. Dann ist sie förderfähig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht gefördert wird zum Beispiel:

  • Beratung, die überwiegend Rechts-, Steuer- oder Förderfragen behandelt.
  • Beratung zu eigenen Produkten oder Dienstleistungen des Beraters.

Der zweite Punkt ist wichtig. Eine geförderte Beratung muss neutral sein. Sie darf nicht darauf hinauslaufen, ein bestimmtes Produkt des Beraters zu kaufen.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, eine Beratung kostet 3.500 Euro netto und alle Voraussetzungen sind erfüllt. Dann kann der Zuschuss 1.750 Euro betragen. Ihr Eigenanteil liegt bei 1.750 Euro netto. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie zahlen die Rechnung zunächst vollständig. Der Zuschuss kommt nach Prüfung der Nachweise.

So läuft es ab

  1. Sie klären mit dem Berater, was die Beratung umfassen soll.
  2. Ihr Unternehmen stellt den Antrag online, vor Beginn der Beratung.
  3. Sie warten die Rückmeldung des BAFA ab. Vorsicht: Schon ein unterschriebener Beratungsvertrag kann als Beginn gelten.
  4. Die Beratung findet statt. Der Berater erstellt den geforderten Bericht.
  5. Sie zahlen die Rechnung und reichen die Nachweise fristgerecht ein.
  6. Das BAFA entscheidet über den Zuschuss.

Gibt es Alternativen in Hessen?

Ja. Das RKW Hessen fördert im Auftrag des Landes Digitalisierungsberatung, derzeit mit bis zu 6.000 Euro je Kalenderjahr. Die genauen Bedingungen nennt das RKW Hessen. Ob das Programm 2027 weiterläuft, ist zum Stand unserer Prüfung offen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Förderung.

Wichtig

Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein das BAFA. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter auf bafa.de.

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Hans Mengler
Hans MenglerGeschäftsführer, HM Digital