Förderung
Förderung Ihrer Beratung: BAFA bis 1.750 €, RKW Hessen bis 6.000 € je Kalenderjahr.
BAFA: bis 1.750 € je Beratung. RKW Hessen: bis 6.000 € je Kalenderjahr. Unsere Beratungen sind förderfähig, sofern die Voraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllt sind. Welches Programm passt, klären wir vor dem Angebot.
Kurzfassung: zwei Förderprogramme, BAFA (bundesweit) und RKW Hessen
- Bundesprogramm
BAFA
bis 1.750 €
- 50 % von max. 3.500 € förderfähigen Kosten
- max. 2 Beratungen pro Jahr
- Richtlinie bis 31. Dezember 2028
- Landesprogramm Hessen
RKW Hessen
bis 6.000 €
- je Kalenderjahr
- für KMU mit Sitz in Hessen
- Fortführung 2027 noch offen
Den Antrag stellt Ihr Unternehmen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle. Eine Förderzusage können wir nicht geben.
Bundesprogramm
BAFA: 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung, bis 1.750 €
Wer? Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU. Weitere Voraussetzungen nennt das BAFA in seinen Merkblättern.
Wie viel? Für Unternehmen in Hessen 50 Prozent von höchstens 3.500 € Beratungskosten, also höchstens 1.750 €. Die Umsatzsteuer zählt nicht. Diese Werte gelten für Anträge ab 2027, die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Wie oft? Höchstens 2 Beratungen pro Jahr.
Antrag: Ihr Unternehmen stellt ihn online vor Beginn der Beratung. Anträge ab 2027 über ELSTER oder BundID.
Nicht gefördert: zum Beispiel Beratungen, die vor allem Rechts-, Steuer- oder Förderfragen behandeln, und Beratung zu eigenen Produkten des Beraters. Deshalb trennen wir die geförderte Beratung klar von späteren Angeboten.
Fördergeber
Bundesprogramm: Förderung von Unternehmensberatungen
Rechenbeispiel
Förderfähige Beratungskosten: 3.500 € netto
Landesprogramm Hessen
RKW Hessen: bis zu 6.000 € Förderung je Kalenderjahr
Wer? Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Selbstständige mit Sitz in Hessen.
Wie viel? Bis zu 6.000 € Förderung je Kalenderjahr. Die genauen Bedingungen nennt das RKW Hessen im Erstgespräch.
Ablauf: Sie fragen beim RKW Hessen an. Das RKW prüft auch, ob vorrangig eine Bundesförderung infrage kommt. Angebot und Auftrag laufen über das RKW, Ihr Unternehmen zahlt den Eigenanteil.
Offen: Das Geld wird jedes Jahr neu bereitgestellt. Ob das Programm 2027 weiterläuft, ist zum Stand unserer Prüfung unklar.
Fördergeber
Landesprogramm Hessen: Digitalisierungsberatung
Ablauf
Ablauf in sechs Schritten: von der Anfrage bis zum Zuschuss
Anfrage
Sie beschreiben kurz Ihr Vorhaben. Im Formular können Sie direkt nach Förderung fragen.
Förderfähigkeit prüfen
Wir prüfen mit Ihnen, welches Programm passt, und schneiden die Beratung auf dessen Bedingungen zu.
Antrag durch Ihr Unternehmen
Ihr Unternehmen stellt den Antrag vor Beginn der Beratung. Beim BAFA ab 2027 über ELSTER oder BundID, beim RKW Hessen über das RKW.
Rückmeldung abwarten
Die Beratung beginnt erst nach der Rückmeldung der Förderstelle. Schon ein unterschriebener Vertrag kann als Beginn gelten.
Beratung und Bericht
Wir führen die Beratung durch und erstellen den geforderten Bericht. Sie begleichen die Rechnung vollständig.
Nachweis und Zuschuss
Ihr Unternehmen reicht die Nachweise fristgerecht ein. Über den Zuschuss entscheidet die Förderstelle.
Beispielrechnung
Modellrechnung BAFA: Einstieg zu 2.900 € netto
Nur ein Beispiel, unter Vorbehalt: angenommen, ein Einstieg zu 2.900 € netto wird über das BAFA gefördert und alle Voraussetzungen sind erfüllt. Ob ein konkreter Einstieg förderfähig ist und was er kostet, klären wir vor dem Angebot. Beim RKW Hessen wird anders gerechnet.
Beispiel, keine Zusage
- Beratungskosten netto
- 2.900 €
- Möglicher BAFA-Zuschuss (50 %)
- − 1.450 €
- Eigenanteil netto
- 1.450 €
Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss und Prüfung der Nachweise ausgezahlt. Höchstbetrag beim BAFA: 1.750 € bei förderfähigen Kosten ab 3.500 €.
FAQ
Häufige Fragen zur Beratungsförderung
Wer stellt den Antrag?
Ihr Unternehmen, und zwar vor Beginn der Beratung. Wir helfen bei der Vorbereitung und liefern die Angaben zur Beratung.
Bekomme ich die Förderung sicher?
Nein. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle im Einzelfall. Wir prüfen vorab, ob die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt sind.
Ist jede Leistung förderfähig?
Nein. Gefördert werden Beratungsleistungen. Software, Betrieb und Entwicklung gehören nicht dazu. Das BAFA fördert außerdem keine Beratung zu eigenen Produkten oder Dienstleistungen des Beraters.
Kann ich BAFA und RKW kombinieren?
Dieselbe Beratung kann in der Regel nicht aus mehreren öffentlichen Programmen gefördert werden. Welches Programm passt, klären wir vorab.
Wann wird der Zuschuss gezahlt?
Nach Abschluss der Beratung und Prüfung der Nachweise. Sie begleichen die Rechnung zunächst vollständig.
Offizielle Quellen und Haftungshinweis
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (öffnet in neuem Tab)
- BAFA: Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Nachweis (ab 01.01.2027) (öffnet in neuem Tab)
- BAFA: Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht (ab 01.01.2027) (öffnet in neuem Tab)
- RKW Hessen: Digitalisierungsberatung (öffnet in neuem Tab)
- EU-Kommission: KMU-Definition (öffnet in neuem Tab)
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Prüfung: 4. November 2026. Maßgeblich sind allein die Richtlinien und Merkblätter der Förderstellen. Wir können keine Förderung zusagen. Diese Seite ist keine Rechts- oder Fördermittelberatung.
Förderfähigkeit Ihrer Beratung prüfen lassen.
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir prüfen mit Ihnen, ob und welches Programm infrage kommt.
