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Förderung

Förderung Ihrer Beratung: BAFA bis 1.750 €, RKW Hessen bis 6.000 € je Kalenderjahr.

BAFA: bis 1.750 € je Beratung. RKW Hessen: bis 6.000 € je Kalenderjahr. Unsere Beratungen sind förderfähig, sofern die Voraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllt sind. Welches Programm passt, klären wir vor dem Angebot.

Kurzfassung: zwei Förderprogramme, BAFA (bundesweit) und RKW Hessen

Den Antrag stellt Ihr Unternehmen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle. Eine Förderzusage können wir nicht geben.

Bundesprogramm

BAFA: 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung, bis 1.750 €

Wer? Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU. Weitere Voraussetzungen nennt das BAFA in seinen Merkblättern.

Wie viel? Für Unternehmen in Hessen 50 Prozent von höchstens 3.500 € Beratungskosten, also höchstens 1.750 €. Die Umsatzsteuer zählt nicht. Diese Werte gelten für Anträge ab 2027, die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028.

Wie oft? Höchstens 2 Beratungen pro Jahr.

Antrag: Ihr Unternehmen stellt ihn online vor Beginn der Beratung. Anträge ab 2027 über ELSTER oder BundID.

Nicht gefördert: zum Beispiel Beratungen, die vor allem Rechts-, Steuer- oder Förderfragen behandeln, und Beratung zu eigenen Produkten des Beraters. Deshalb trennen wir die geförderte Beratung klar von späteren Angeboten.

Fördergeber

  • Logo Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Bundesprogramm: Förderung von Unternehmensberatungen
Die Logos kennzeichnen die Förderprogramme. Sie sind kein Siegel und keine Zertifizierung von HM Digital. Über eine Förderung entscheidet allein die Förderstelle.

Rechenbeispiel

Förderfähige Beratungskosten: 3.500 € netto

Zuschuss 1.750 €
Eigenanteil 1.750 €
Rechenbeispiel, Umsatzsteuer nicht förderfähig

Landesprogramm Hessen

RKW Hessen: bis zu 6.000 € Förderung je Kalenderjahr

Wer? Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Selbstständige mit Sitz in Hessen.

Wie viel? Bis zu 6.000 € Förderung je Kalenderjahr. Die genauen Bedingungen nennt das RKW Hessen im Erstgespräch.

Ablauf: Sie fragen beim RKW Hessen an. Das RKW prüft auch, ob vorrangig eine Bundesförderung infrage kommt. Angebot und Auftrag laufen über das RKW, Ihr Unternehmen zahlt den Eigenanteil.

Offen: Das Geld wird jedes Jahr neu bereitgestellt. Ob das Programm 2027 weiterläuft, ist zum Stand unserer Prüfung unklar.

Fördergeber

  • Logo RKW HessenLandesprogramm Hessen: Digitalisierungsberatung
Die Logos kennzeichnen die Förderprogramme. Sie sind kein Siegel und keine Zertifizierung von HM Digital. Über eine Förderung entscheidet allein die Förderstelle.

Ablauf

Ablauf in sechs Schritten: von der Anfrage bis zum Zuschuss

  1. Anfrage

    Sie beschreiben kurz Ihr Vorhaben. Im Formular können Sie direkt nach Förderung fragen.

  2. Förderfähigkeit prüfen

    Wir prüfen mit Ihnen, welches Programm passt, und schneiden die Beratung auf dessen Bedingungen zu.

  3. Antrag durch Ihr Unternehmen

    Ihr Unternehmen stellt den Antrag vor Beginn der Beratung. Beim BAFA ab 2027 über ELSTER oder BundID, beim RKW Hessen über das RKW.

  4. Rückmeldung abwarten

    Die Beratung beginnt erst nach der Rückmeldung der Förderstelle. Schon ein unterschriebener Vertrag kann als Beginn gelten.

  5. Beratung und Bericht

    Wir führen die Beratung durch und erstellen den geforderten Bericht. Sie begleichen die Rechnung vollständig.

  6. Nachweis und Zuschuss

    Ihr Unternehmen reicht die Nachweise fristgerecht ein. Über den Zuschuss entscheidet die Förderstelle.

Beispielrechnung

Modellrechnung BAFA: Einstieg zu 2.900 € netto

Nur ein Beispiel, unter Vorbehalt: angenommen, ein Einstieg zu 2.900 € netto wird über das BAFA gefördert und alle Voraussetzungen sind erfüllt. Ob ein konkreter Einstieg förderfähig ist und was er kostet, klären wir vor dem Angebot. Beim RKW Hessen wird anders gerechnet.

Beispiel, keine Zusage

Beratungskosten netto
2.900 €
Möglicher BAFA-Zuschuss (50 %)
− 1.450 €
Eigenanteil netto
1.450 €

Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss und Prüfung der Nachweise ausgezahlt. Höchstbetrag beim BAFA: 1.750 € bei förderfähigen Kosten ab 3.500 €.

FAQ

Häufige Fragen zur Beratungsförderung

Wer stellt den Antrag?

Ihr Unternehmen, und zwar vor Beginn der Beratung. Wir helfen bei der Vorbereitung und liefern die Angaben zur Beratung.

Bekomme ich die Förderung sicher?

Nein. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle im Einzelfall. Wir prüfen vorab, ob die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt sind.

Ist jede Leistung förderfähig?

Nein. Gefördert werden Beratungsleistungen. Software, Betrieb und Entwicklung gehören nicht dazu. Das BAFA fördert außerdem keine Beratung zu eigenen Produkten oder Dienstleistungen des Beraters.

Kann ich BAFA und RKW kombinieren?

Dieselbe Beratung kann in der Regel nicht aus mehreren öffentlichen Programmen gefördert werden. Welches Programm passt, klären wir vorab.

Wann wird der Zuschuss gezahlt?

Nach Abschluss der Beratung und Prüfung der Nachweise. Sie begleichen die Rechnung zunächst vollständig.

Offizielle Quellen und Haftungshinweis

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Prüfung: 4. November 2026. Maßgeblich sind allein die Richtlinien und Merkblätter der Förderstellen. Wir können keine Förderung zusagen. Diese Seite ist keine Rechts- oder Fördermittelberatung.

Förderfähigkeit Ihrer Beratung prüfen lassen.

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir prüfen mit Ihnen, ob und welches Programm infrage kommt.

Hans Mengler
Hans MenglerGeschäftsführer, HM Digital